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Aktuelles aus den Sozialversicherungen

Luzern /

Das Bundesgericht hat entschieden: Der Kanton Luzern hat die Prämienverbilligung für die Krankenkasse falsch berechnet.

Sein 2017 getroffener «Sparentscheid» kommt dem Luzerner Regierungsrat teuer zu stehen: Nach einer Klage von Personen aus dem Umfeld der SP entschied das Bundesgericht, dass der Kanton Luzern die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Prämienverbilligungen zu tief angesetzt hatte. Es war nicht korrekt, ab 2017 nur noch Familien mit einem Nettoeinkommen bis 54 000 Franken zu berücksichtigen. Zuvor hatte die Schwelle 75 000 Franken betragen.
Das Bundesgericht bestätigte, dass von der Prämienverbilligung nicht nur die einkommensschwächsten, sondern auch Haushalte mit mittleren Einkommen profitieren sollen. Nun müssen sämtliche abgelehnten Gesuche für Prämienverbilligung unter den korrigierten Parametern neu berechnet werden. Gemäss einem Bericht der Luzerner Zeitung vom 1. Februar werden 25 Millionen Franken zusätzlich ausgeschüttet.

Wie komme ich zu meinem Geld? 

Abgelehnte Gesuche werden automatisch neu geprüft. Falls du also für die Jahre 2017 und 2018 bereits eine Ablehnung bekommen hast, musst du nichts unternehmen.
Wer aber kein Gesuch eingereicht hat und jetzt unsicher ist, darf das Gesuch bis zum 31. Oktober 2019 nachreichen. Wende dich bei Unklarheiten an unser Regionalsekretariat: Wir unterstützen dich gerne beim Einreichen des Gesuchs.
Dem Entscheid des Bundesgerichts könnten weitere folgen, denn die Einkommensgrenze soll nun auch in anderen Kantonen kritisch untersucht werden. Im Fokus stehen die Kantone Bern, Wallis, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Aargau und Neuenburg. Überdurchschnittlich viele Prämienverbilligungen erhalten übrigens Familien im Kanton Graubünden. Dort ist die Einkommensschwelle schweizweit am höchsten.

Nicht die «Bobo»-Arztbesucher sind schuld 

Hand in Hand mit der Diskussion um Prämienverbilligungen gehen die Gespräche um die Krankenkassenprämien und die hohen Kosten im Gesundheitswesen. Um die Kosten im Griff zu behalten, schlägt die FDP eine Anhebung der Franchise vor – am besten auf 1500 Franken – und spricht vom Bedarf nach «mehr Eigenverantwortung».
Die etwas peinlich anmutende Gesundheitskampagne mit DJ Bobo, die aktuell die Luzerner Plakatwände ziert, geht in die gleiche Richtung: Die Bevölkerung soll nicht wegen jedem «Bobo» zum Arzt. Ob es aber wirklich die Bagatell-Untersuchungen sind, welche die Kosten in die Höhe treiben, mag bezweifelt werden.
Spannend wäre übrigens, zu wissen, wie viel Geld in die Kampagne mit DJ Bobo geflossen ist. Diesbezüglich schien man jedenfalls kein «Sparentscheid» getroffen zu haben.


Katja Blust, Regionalsekretärin

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